Wahlschuld

Wahlschuld
Wahlschuld,
 
Alternativ|obligation, Schuldverhältnis, bei dem mehrere Leistungen in der Weise geschuldet werden, dass entweder die eine oder die andere als Erfüllung zu bewirken ist (z. B. Pachtzins in Form von Geld oder Naturalien). Das Wahlrecht steht im Zweifel dem Schuldner zu (§ 262 BGB), es wird durch Erklärung gegenüber dem anderen Teil ausgeübt (§ 263 BGB).

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Wahl|schuld, die (Rechtsspr.): Schuldverhältnis, bei dem von mehreren geschuldeten Leistungen nur eine nach Wahl des Schuldners od. des Gläubigers erbracht werden soll.

Universal-Lexikon. 2012.

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